Die Vollmitgliedschaft in der LAG erfordert einen beachtlichen Einsatz für Literatur und, respektive oder, Kunst. Wir bewerten die Mitgliedschaft in einem PEN-Zentrums, einer Schriftstellergewerkschaft (in Deutschland der Verband deutscher Schriftsteller:innen in ver.di), die Mitgliedschaft in anderen kunstaffinen Bereichen von Gewerkschaften, Parteien und die Mitgliedschaft in Parlamenten und Gemeindevertretungen als für den Nachweis ausreichend. Selbstverständlich gilt das auch für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (resp. vergleichbaren Set-ups im Ausland). Sie können den Nachweis aber auch durch Hinweise auf Veröffentlichungen (Literaturbereich), die nicht in sogenannten Bezahlverlagen erfolgt sein dürfen, Ausstellungen, Teilnahme an Messen für Bildende Künstler:innen, Auftritte usw. nachweisen. Fördermitglied können Sie jederzeit ohne besondere Nachweise werden.
Die Aufnahme erfolgt im Zuwahlverfahren durch Mitgliederversammlungen, die mehrfach im Jahr online stattfinden. Neue Mitglieder bedürfen eines Bürgen. Im Falle von Eigenbewerbungen, die möglich sind, bringen wir Sie in Kontakt mit einem oder mehreren Mitgliedern in Ihrer Nähe. Gegebenenfalls bürgt aus diesem Kreis dann ein Mitglied für Sie und schlägt Sie damit vor.
Die zur Zeit geltende Beitragsordnung:
Mindestbeitrag 2 €
Normalbeitrag 5 €
Solibeitrag 10 €
Beiträge pro Monat, die Mitglieder wählen selbständig den passenden Beitrag.
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