Die Vollmitgliedschaft in der LAG erfordert einen beachtlichen Einsatz für Literatur und, respektive oder, Kunst. Wir bewerten die Mitgliedschaft in einem PEN-Zentrums, einer Schriftstellergewerkschaft (in Deutschland der Verband deutscher Schriftsteller:innen in ver.di), die Mitgliedschaft in anderen kunstaffinen Bereichen von Gewerkschaften, Parteien und die Mitgliedschaft in Parlamenten und Gemeindevertretungen als für den Nachweis ausreichend. Selbstverständlich gilt das auch für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (resp. vergleichbaren Set-ups im Ausland). Sie können den Nachweis aber auch durch Hinweise auf Veröffentlichungen (Literaturbereich), die nicht in sogenannten Bezahlverlagen erfolgt sein dürfen, Ausstellungen, Teilnahme an Messen für Bildende Künstler:innen, Auftritte usw. nachweisen. Fördermitglied können Sie jederzeit ohne besondere Nachweise werden.
Die zur Zeit geltende Beitragsordnung:
SGB II Empfänger:innen 1 Euro pro Monat
bis 1000 € 5 Euro im Monat
bis 2500 € 7,50 Euro pro Monat
bis 5000 € 10 Euro pro Monat
darüber 15 Euro
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