Erklärung zur Ukraine vom 30. Juni 2022

von | Jul 1, 2022 | Blog

Die Louise-Aston-Gesellschaft ist davon überzeugt, dass der Frieden in Europa nur gewahrt werden kann, wenn es gelingt, den Eroberungskrieg Russlands gegen die Ukraine durch eine erfolgreiche Verteidigung der Ukraine zu beenden.

Das Selbstbestimmungsrecht zu verteidigen heißt, das Selbstverteidigungsrecht möglich zu machen. Lieferungen, auch schwerer Waffen sind mithin ohne Alternative, solange die demokratisch gewählte Regierung der Ukraine sie für nötig hält.

Wir unterstützen darum ausdrücklich jene, die, ohne das Kalkül, den Frieden durch Teilung des Landes erreichen zu wollen, auf der Seite der Ukraine stehen. Nur die Ukraine selbst kann den Zeitpunkt bestimmen, zu dem sie mit dem Aggressor über Waffenstillstand, Frieden und die darin implizierten Kompromisse verhandelt.

Die Staaten der EU und der NATO dürfen Demokratie, Frieden und Menschenrechte nicht aufgeben. Positionen, die auf eine Einstellung der Waffenlieferungen zielen, dienen nicht dem Frieden (denn wir glauben, sie bedeuten Folgekriege durch den Agressor), sondern dem Untergang von Freiheit und Menschenrechten in allen Teilen der Ukraine, die durch den russischen Staat besetzt sind oder besetzt sein werden. Ansinnen dieser Art verstoßen gegen die Charta der Louise-Aston-Gesellschaft, die auf der Charta des internationalen PEN aufsetzt.

Wir begrüßen deshalb, dass die Ukraine Beitrittskandidatin für die Europäische Union geworden ist. Die Entscheidung, ob die Ukraine Mitglied der NATO werden kann, liegt allein und ausschließlich bei der Ukraine und der NATO.

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